Besondere Beförderungsbedingungen der TUIfly Vermarktungs GmbH als vertraglicher Luftfrachtführer für Beförderungen mit Turkuaz Airlines GmbH als ausführendem Luftfrachtführer
1.1
Diese Besonderen Beförderungsbedingungen ("BBB Turkuaz Airlines") finden auf alle Flüge und sonstigen Dienstleistungen Anwendung, über die mit der TUIfly Vermarktungs GmbH (im Folgenden „TUIfly.com“ genannt) unter Einbeziehung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von TUIfly.com (im Folgenden „ABB“ genannt) ein Vertrag abgeschlossen wurde und die durch Turkuaz Airlines GmbH (nachfolgend „Turkuaz“ genannt) und/oder deren Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird.
1.2
TUIfly.com ist vertraglicher Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Vertragspartner des Fluggastes. Lässt TUIfly.com die dem Fluggast geschuldete Luftbeförderung von Turkuaz ausführen, ist Turkuaz ausführender Luftfrachtführer i.S.d. luftverkehrsrechtlichen Vorschriften.
1.3
Zusätzlich zu diesen BBB Turkuaz gelten die ABB von TUIfly.com. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Turkuaz und den ABB haben die ABB Vorrang.
2.1
Alle direkt bei Turkuaz vorzunehmenden Anmeldungen werden durch den Kundenservice von Turkaz bearbeitet. Dieser ist unter
Tel.: + 49 – 211 - 59 801 594
oder Fax: + 49 – 211 – 59 801 580
oder E-Mail an kundendienst@turkuazairlines.com
zu erreichen.
2.2
Turkuaz ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Turkuaz Airlines GmbH
Kö-Center
Königsallee 30
40212 Düsseldorf / Germany
Schwangere sind selbst verantwortlich dafür zu entscheiden, ob ihr Gesundheitszustand eine Flugbeförderung zulässt, es wird empfohlen, gegebenenfalls vor Flugantritt einen Arzt zu konsultieren. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwendung gesundheitlicher Schäden befördert Turkuaz Schwangere nur bis 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ohne Flugtauglichkeitsbescheinigung; der ausführende Luftfrachtführer kann die Vorlage des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis darüber verlangen, dass die 36. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Ab 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist eine Beförderung ausgeschlossen.
Achtung:
Wurden ein Hin- und Rückflug gebucht, so kann Turkuaz die Beförderung bereits auf dem Hinflug verweigern.
4.1 Freigepäck
Im Rahmen des Luftbeförderungsvertrages kann Freigepäck mitgeführt werden. Die Freigepäckgrenzen ergeben sich aus dem Flugschein bzw. der Ausschreibung, die dem Angebot zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrags zugrunde liegt. Die Beförderung von Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus sowie die Beförderung von Sondergepäck ist entgeltpflichtig. Das jeweils anwendbare Entgelt kann direkt bei Turkuaz erfragt werden.
4.2 Handgepäck
Das Handgepäckstück darf bis zu einem Maximalgewicht von 5 kg kostenfrei mitgeführt werden. Soweit das zulässige Höchstgewicht für Handgepäck überschritten wird, ist Turkuaz berechtigt, ein Entgelt für Übergepäck zu verlangen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück pro Person erlaubt.
4.3 Sondergepäck
Die Beförderung von Sondergepäck ist kostenpflichtig. Hierzu zählen insbesondere Sportgerät (Golf- und Tauchgeppäck, Fahrräder, Bodyboard, Surfbrett, Skiausrüstung etc.) und Tiere, wobei die jeweiligen nationalen gesetzlichen Regelungen und die IATA-Life Animals Regulation zum Transport von Tieren zu beachten sind.
Hunde und Katzen müssen in einem geeigneten, geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behältnis in der Fluggastkabine transportiert werden, das Gewicht darf inkl. Transportbox 6 kg nicht überschreiten. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bei Buchung angemeldet und bestätigt wurde. Der Passagier ist für die Einhaltung aller entsprechenden Impf-, Gesundheitszeugnisse und Einreisedokumente verantwortlich. Soweit diese nicht erfüllt oder nicht nachgewiesen sind, ist Turkuaz berechtigt, eine Beförderung des Tieres zu verweigern. Bitte beachten Sie, dass der Transport von Haustieren im Frachtraum grundsätzlich nicht möglich ist.
4.4 Unzulässiges Gepäck
Im aufgegebenen Gepäck darf nicht enthalten sein:
• Geld, Juwelen, Edelmetalle, Kameras, Handys, elektronische Geräte, z. B. Laptops oder PC´s, Geschäftspapiere, etc.
• Pässe und andere Ausweispapiere, Muster sowie Wertsachen, d.h. Gegenstände mit einem Wert über € 300,- (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung), soweit sie nicht der Bekleidung dienen.
Für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen, die entgegen der vorstehenden Bestimmungen unrechtmäßig im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, haftet Turkuaz nicht. Dies gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden, die sich aus dem Transport solcher Gegenstände im aufgegebenen Gepäck ergeben könnten.
4.5 Verweigerung der Beförderung von Gepäck
Turkuaz kann die Beförderung von Gepäck verweigern, wenn es derart unzureichend verpackt ist, dass eine Beschädigung trotz Anwendung der üblichen Vorsicht zu erwarten ist.
5. Beschränkung bzw. Verweigerung der Beförderung des Fluggastes und des Gepäcks
5.1
Turkuaz kann die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes oder seines Gepäcks ablehnen oder vorzeitig abbrechen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Punkte vorliegen:
(a) Der Fluggast verhält sich an Bord oder vor Betreten des Flugzeuges so, dass
- das Flugzeug, eine Person oder Gegenstände an Bord in Gefahr gebracht werden oder
- die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert wird oder
- die Anweisungen der Besatzung, insbesondere in Bezug auf das Rauchen, den Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht befolgt werden oder
- sein Verhalten bei anderen Fluggästen oder bei der Flugbesatzung zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt,
- der begründete Verdacht besteht, der Fluggast werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen;
(b) die Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen des Abflug- oder Ziellandes oder des Landes, welches überflogen wird, verstoßen;
(c) die Beförderung würde die Sicherheit, Ordnung oder die Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden oder eine unzumutbare Belastung für diese darstellen;
(d) der geistige oder physische Zustand, einschließlich alkoholischer oder drogenbedingter Beeinträchtigung, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für den Fluggast selbst, für andere Fluggäste, für die Besatzungsmitglieder oder für Sachgegenstände dar;
(e) der Fluggast hat eine Sicherheitsuntersuchung seiner Person oder seines Gepäcks verweigert, die aus Sicherheitsgründen ggf. notwendig werden;
(f) der gültige Flugpreis, fällige Steuern, Gebühren oder Zuschläge, auch für vorangegangene Flüge, wurden nicht bezahlt;
(g) der Fluggast führt nicht alle für die Ein- /Ausreise in das Zielland erforderlichen Unterlagen mit sich, hat keine gültigen Reisedokumente in seinem Besitz, zerstört seine Reisedokumente während des Fluges oder verweigert die Aushändigung der Reisedokumente auf Verlangen an die Besatzungsmitglieder gegen Empfangsbestätigung;
(h) die für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) durch den Fluggast nicht eingehalten sind;
(i) der Fluggast nennt keine oder eine falsche Buchungsnummer oder die Buchung für die genannte Buchungsnummer stimmt nicht mit dem vorgelegten Ausweis überein oder er kann nicht nachweisen, dass er die Person ist, für die die Buchung vorgenommen wurde;
(j) der Fluggast verstößt gegen sicherheitsrelevante Anweisungen des ausführenden Luftfrachtführers oder Anweisungen im Rahmen des Hausrechts des ausführenden Luftfrachtführers;
(k) der Fluggast führt nicht erlaubtes Gepäck mit sich;
(l) der Fluggast hat bereits früher eine der vorgenannten Handlungen oder Unterlassungen begangen, die zu einer Gefährdung der Sicherheit, Ordnung oder der Gesundheit der anderen Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder oder des Eigentums des ausführenden Luftfrachtführers geführt hat, oder der ausführende Luftfrachtführer hat dem Fluggast Hausverbot erteilt.
5.2
In den unter Ziffer 5.1 aufgeführten Fällen kann Turkuaz Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. Turkuaz kann diesen Fluggast wenn dies zur sicheren Durchführung des Fluges bzw. zum Schutz von Passagieren und Besatzung notwendig ist aus dem Flugzeug verweisen, seine Beförderung auf Weiterflügen an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Darüber hinaus ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, alle weiteren erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Derartige an Bord des Flugzeuges begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Insofern hat er volle Entscheidungsbefugnis über Fluggastbesetzung, Beladung sowie Verteilung, Verzurrung und Entladung des zu befördernden Gepäcks. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung oder Zwischenlandung eingelegt werden soll. Dies gilt auch, wenn das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche Verfassung eines Fluggastes derart ist, dass eine übergebührliche Unterstützung durch das Bordpersonal zu leisten wäre.
Der ungenehmigte Betrieb von elektronischen Geräten an Bord wie z.B. Mobiltelefonen, Laptops, PDAs, CD-Spielern, elektronischen Spielen und Geräten mit Sendefunktion, Radio-Spielzeug und Walkie-Talkies ist verboten und kann strafbar sein. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hörgeräte und Herzschrittmacher.
Soweit es Auslandsflüge anbelangt, kann eine Sitzplatzreservierung bis 72 Stunden vor Abflug gebucht werden. Stunden an Samstag und an Sonn- und Feiertagen werden dabei nicht mitgerechnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgender Personenkreis, bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden, nicht in der Exit-Reihe/Notausgängen sitzen darf:
• Babys (bis 2 Jahre) und Kinder (unter 12 Jahren)
• werdende Mütter
• Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
• körperlich und/oder geistig eingeschränkte Personen
• Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind.
Mit einer Reservierung eines Sitzplatzes am Notausgang wird vom Buchenden zugesichert, dass diese Kriterien für die gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Turkuaz berechtigt, der betreffenden Person einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungskosten besteht.
Sollte eine anderweitige Zuweisung eines Sitzplatzes unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht möglich sein, hat Turkuaz das Recht die Beförderung zu verweigern.
Die Haftung von TUIfly.com und TURKUAZ richtet sich nach den Regelungen der ABB.
TUIfly.com und/oder Turkuaz ist im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Die Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird TUIfly.com und/oder Turkuaz ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von TUIfly.com und/oder des ausführende Luftfrachtführers bereitstellen, zu übermitteln. TUIfly.com und/oder Turkuaz sind ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
11.1
TUIfly.com behält sich das Recht vor, diese BBB Turkuaz mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der BBB Turkuaz vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der BBB Turkuaz erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.
11.2
Keine Agentur, kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, diese BBB Turkuaz abzuändern, zu ergänzen oder auf deren Anwendbarkeit zu verzichten.
Diese BBB Turkuaz enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Fluggast und TUIfly.com bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. Streichen: Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen BBB Turkuaz und den ABB haben die ABB Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast und TUIfly.com unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Fluggastes - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht im sachlichen Anwendungsbereich des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens.
Verwender:
TUIfly Vermarktungs GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Germany
HRB 55840 / Handelsregister Amtsgericht Hannover
USt-ID-Nr.: DE 171612631
Geschäftsführer: Olaf Petersenn, Dr. Oliver Dörschuck